Wir freuen uns über Ihre Empfehlung – denn sie kann sich für Sie lohnen! Wenn Sie jemanden kennen, der sein Haus oder seine Wohnung verkaufen möchte, und Sie stellen den Kontakt zu uns her, profitieren sowohl Sie als auch der Eigentümer.
Bitte beachten Sie: Eine Tippgeberprovision kann nur dann gezahlt werden, wenn uns die Empfehlung einer zum Verkauf stehenden Immobilie vorab mitgeteilt und von uns bestätigt wurde. Wenn Sie uns erst nachträglich über Ihren Tipp informieren und wir die Immobilie bereits über andere Wege kennen, kann ein Provisionsanspruch leider nicht berücksichtigt werden.
Auch wenn Sie uns nicht direkt die Immobilie, sondern den Verkäufer empfehlen, kann eine Tippgeberprovision möglich sein – vorausgesetzt, Sie melden sich bei uns, bevor sich der Eigentümer selbst an uns wendet. Sobald uns die Immobilie bereits bekannt ist, entfällt leider Ihr Anspruch auf die Provision.
Fragen & Antworten für Tippgeber
Damit Sie als Tippgeber genau wissen, worauf es ankommt, haben wir die häufigsten Fragen samt Antworten für Sie zusammengefasst. Falls Sie die Voraussetzungen erfüllen, können Sie uns Ihre Empfehlung unkompliziert über unser Tippgeber-Formular übermitteln.
Welche Immobilien können gemeldet werden?
Grundsätzlich können Sie jede Immobilie oder jedes Grundstück vorschlagen, das aktuell oder in naher Zukunft zum Verkauf steht. Damit eine Tippgeberprovision möglich ist, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
Die Immobilie oder das Grundstück ist uns bisher nicht bekannt
Sie wurde/er wurde noch nicht öffentlich beworben (z. B. auf Online-Portalen, in Anzeigen oder durch Verkaufsschilder)
Die Immobilie bzw. das Grundstück befindet sich im Großraum Bremen
Darf der Eigentümer mit Ihnen verwandt sein?
Ja, der Eigentümer kann aus Ihrem persönlichen Umfeld stammen – etwa Freunde oder Familienmitglieder. Eine Belohnung für den Hinweis auf Ihre eigene Immobilie oder die Ihres Lebenspartners bzw. Ihrer Lebenspartnerin ist jedoch ausgeschlossen.
Was geschieht nach Ihrem Hinweis?
Wir prüfen zunächst, ob uns das Objekt bereits bekannt ist oder ob es öffentlich angeboten wird. Danach nehmen wir direkt Kontakt mit dem Eigentümer auf und vereinbaren ein erstes Gespräch.
Kommt es daraufhin zu einer Zusammenarbeit, beginnt die Verkaufsphase. Nach erfolgreicher Vermittlung der Immobilie erhalten Sie Ihre vereinbarte Tippgeberprovision.
Woran erkennt man, dass ein Haus oder eine Wohnung verkauft werden soll?
Am einfachsten ist es natürlich, wenn Sie direkt erfahren, dass Freunde, Bekannte oder Nachbarn einen Verkauf planen. In dem Fall können Sie uns die nötigen Informationen direkt weitergeben.
Manchmal deuten aber auch gewisse Hinweise auf einen bevorstehenden Verkauf hin:
Wenn Sie solche Beobachtungen machen, lohnt es sich, den Eigentümer oder Nachbarn freundlich zu fragen. Auch wenn Sie keine genauen Informationen bekommen, können Sie uns gerne ansprechen – wir kümmern uns darum. Im Erfolgsfall winkt Ihnen Ihre Tippgeberprovision.
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